Die Bewerbungsfrist hat begonnen!

In der Großen Kreisstadt Öhringen (ca. 25.500 Einwohner) ist aufgrund des Ablaufs der Amtszeit des derzeitigen Stelleninhabers das Amt des Oberbürgermeisters bzw. der Oberbürgermeisterin neu zu besetzen.

Die Wahl findet am Sonntag, 13. Juli 2025 statt, eine eventuell notwendig werdende Stichwahl am Sonntag, 27. Juli 2025.

Als Oberbürgermeister / Oberbürgermeisterin sind Sie das Gesicht unserer Stadt und tragen maßgeblich zur Entwicklung und Gestaltung der kommunalen Politik bei. In dieser verantwortungsvollen Rolle leiten Sie die Stadtverwaltung, vertreten die Interessen der Bürgerinnen und Bürger und setzen sich für eine nachhaltige und zukunftsorientierte Stadtentwicklung ein.

Die Amtszeit beträgt 8 Jahre. Die Besoldung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

  • Wählbar sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen und -bürger), die vor der Zulassung der Bewerbungen in der Bundesrepublik Deutschland wohnen.
  • Die Bewerberinnen und Bewerber müssen am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten
  • Bewerbungen können spätestens am Montag, 16. Juni 2025, 18:00 Uhr, schriftlich beim Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses, Herrn Axel Schramm, Marktplatz 15, 74613 Öhringen, in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Oberbürgermeisterwahl“ eingereicht werden.

Bitte beachten Sie die folgenden Informationen zu den Anforderungen, dem Bewerbungsprozess und den Fristen: Ausschreibung OB-Wahl (PDF)