Willkommen auf der Seite des Standesamts!

Das Standesamt Öhringen bietet Ihnen einen umfangreichen Service zu den Lebenslagen Geburt, Eheschließung und Sterbefall. Außerdem ist das Standesamt zuständig für die Beurkundung von Kirchenaustritten, Namenserklärungen wie auch der Prüfung behördlicher Namensänderungen.

Termine können Sie online hier vereinbaren.


Das Standesamt befindet sich in den Büros 318/ 319/ 321 im Rathaus.
Während der
allgemeinen Sprechzeiten sind wir für Sie erreichbar unter:

07941/68-147 (Herr Körte),

07941-68-227 (Frau Sendersky),

07941/68-148 (Frau Hartmann, vormittags erreichbar für Geburt und Vaterschaftsanerkennung)

Falls Sie uns telefonisch nicht erreichen sollten oder uns lieber eine E-Mail schicken möchten, ist Standesamt(@)oehringen.de die richtige Adresse.

Heiraten in Öhringen

Trauungen finden grundsätzlich freitags um 10:00 Uhr, 10:30 Uhr und 11:00 Uhr in unserem wunderschönen Landschaftszimmer statt. Termine werden monatsgenau ein Jahr im Voraus vergeben.

An ausgewählten „Trausamstagen“ sind auch Termine gegen eine zusätzliche Gebühr (160,00 €) möglich und über unseren Online-Kalender buchbar. Für die Vereinbarungen von Trauterminen an einem Freitag (bzw. unter der Woche) melden Sie sich am besten telefonisch bei uns.

Bitte beachten Sie auch die Hinweise zur rechtzeitigen „Anmeldung der Eheschließung und Prüfung der Ehevoraussetzungen”!

Nachdem der Trautermin online (wie jeder andere Termin im Standesamt) gebucht wurde, erhalten Sie eine automatische Terminbestätigung mit den Bankdaten zur Überweisung der Gebühr von 270,00 €. Diese Anzahlung wird vollständig mit den für die Trauung anfallenden Gebühren verrechnet und dient lediglich als Pfand vorab. Leider ist diese Anzahlung notwendig, da wir immer mehr Termine mit Heiratswilligen vereinbaren, diese dann jedoch nicht mehr von den Paaren abgesagt werden. Das bedeutet dann nicht nur für uns einen Aufwand, sondern ist auch sehr ärgerlich für die Paare, die gerne an diesem Tag bei uns geheiratet hätten.

Nachdem dieser Betrag von Ihnen überwiesen und von der Stadtkasse verbucht wurde, erhalten Sie eine endgültige Terminbestätigung per E-Mail.

Hinweis: Ihre Reservierung erlischt, sofern die Anmeldungsunterlagen des auswärtigen Standesamts nicht spätestens zwei Monate vorher bei uns eingehen und es wird eine Stornogebühr in Höhe von 100,00 € fällig. Bei einem Wohnsitz in Öhringen sind wir für die Prüfung der Ehevoraussetzungen zuständig und setzen uns mit Ihnen in Verbindung.

Die Prüfung der Ehevoraussetzungen ist zwingend für die Eheschließung erforderlich. Die Prüfung darf frühestens 6 Monate vor der Trauung und sollte spätestens 2 Monate vor dem Eheschließungsdatum abgeschlossen sein . Hierbei fallen weitere Gebühren an.
Zuständig hierfür ist das Standesamt Ihres Wohnsitzes. Falls Sie unterschiedliche bzw. mehrere Wohnsitze haben sollten, haben Sie die Auswahl unter diesen.

Die Vorlaufzeit für eine Prüfung unterscheidet sich nach Standesamt, Geburtsort und Staatsangehörigkeit. Bei ausschließlich ausländischer Staatsangehörigkeit eines oder beider Eheschließenden oder Geburt/ vorherige Eheschließung oder Scheidung im Ausland kann es je nach Land kann es zu einem sehr langen Vorverfahren kommen.

Bitte erkundigen Sie sich in diesem Fällen vor der Buchung eines Samstagstermins bei Ihrem zuständigen Standesamt!

Bei Fragen zur Buchung, der Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen oder weiteren Themen sind wir gerne für Sie erreichbar!

Seit dem 01. Mai 2025 gilt das neue Namensrecht. Welche Möglichkeiten Ehegatten seit diesem Zeitpunkt haben, wird im Erklärvideo des FS.BW zum Ehenamen gezeigt.

Geburt, Sterbefall und Kirchenaustritt

Bitte beachten Sie unbedingt die Informationen und Merkblätter zu den einzelnen Themen.

Infos zum Download:Hinweise zur Beurkundung einer Geburt.pdf

Geburtsurkunde online beantragen

Seit dem 01. Mai 2025 gilt das neue Namensrecht. Welche Möglichkeiten es für die Namensführung von Kindern seit diesem Zeitpunkt gibt, wird im Erklärvideo des FS.BW zum Kindesnamen gezeigt.

Unterlagen für die Beurkundung eines Sterbefalls

Für die Beurkundung eines Sterbefalls benötigt das Standesamt in der Regel: • eine ärztliche Bescheinigung über den Tod („Todesbescheinigung“)

  • Ausweisdokumente der verstorbenen Person • bei ledigen Verstorbenen die Geburtsurkunde • bei verheirateten Verstorbenen ein aktuelles Eheregister oder die Eheurkunde und die Geburtsurkunde, wenn sich die Registrierungsdaten der Geburt nicht aus der Eheurkunde ergeben
  • bei verwitweten oder geschiedenen Verstorbenen ein aktuelles Eheregister oder die Eheurkunde der letzten Ehe, die Geburtsurkunde, wenn sich die Registrierungsdaten der Geburt nicht aus der Eheurkunde ergeben und ein Nachweis über deren Auflösung (rechtskräftiges Scheidungsurteil bzw. Sterbeurkunde des Ehegatten)
  • einen Nachweis über den letzten Wohnsitz

Das von Ihnen beauftragte Bestattungsunternehmen nimmt Ihnen die Sterbefallanzeige in der Regel ab. Sollten Sie kein Bestattungsunternehmen beauftragt haben oder wollen den Sterbefall selbst anzeigen, müssen Sie dies spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag tun.

Bitte beachten Sie auch:

  • Sofern Sie ein Familienstammbuch führen, sind in der Regel alle benötigten Urkunden darin abgelegt.
  • Alle Urkunden und Übersetzungen sind als Originale einzureichen.
  • Ausländische Urkunden werden entweder in mehrsprachiger Form oder mit einer Übersetzung in die deutsche Sprache benötigt.
  • Das Standesamt kann einen Datenabruf zum letzten Wohnsitz durchführen. Dann wird lediglich die Angabe der letzten Meldeadresse benötigt.
  • Das Standesamt kann die Vorlage weiterer Urkunden verlangen, wenn dies zum Nachweis von Angaben erforderlich ist.
  • Die Gebühr pro Urkunde beträgt 20,00€.

Auf Wunsch erhalten Sie eine Urkunde in der Größe des Stammbuchs.

Infos zum Download: Merkblatt - Unterlagen für die Beurkundung eines Sterbefalls.pdf

Sterbeurkunde online beantragen

Informationen zum Kirchenaustritt

Wenn Sie aus einer Kirche oder Religionsgemeinschaft, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, austreten möchten und mit Ihrem Wohnsitz in Öhringen gemeldet sind, sprechen Sie bitte persönlich bei uns vor und bringen dazu Ihren Personalausweis, Reisepass oder Ihr ausländisches Identitätsdokument mit. Die Gebühr beträgt 60,00€ und ist sofort in bar oder per EC-Karte zu zahlen. Für Minderjährige, Schüler*innen und Student*innen beträgt die Gebühr 30,00 €.

Die Kirchensteuerpflicht endet mit dem Ablauf des Kalendermonats, in dem die Austrittserklärung wirksam geworden ist.

Die Austrittserklärung ist eine höchstpersönliche Willenserklärung, die von jeder volljährigen und geschäftsfähigen Person abgegeben werden kann. Die Erklärung durch einen bevollmächtigten Vertreter ist nicht zulässig.

Danach gibt ein Kind, das das vierzehnte Lebensjahr vollendet hat, die Austrittserklärung selbst ab, ohne dass es der Mitwirkung seines gesetzlichen Vertreters bedarf, es sei denn, es ist geschäftsunfähig. Eine Vertretung durch die gesetzlichen Vertreter ist ausgeschlossen.

Für Kinder unter 14 Jahren erklären die gesetzlichen Vertreter, in der Regel die personensorgeberechtigten Eltern, den Austritt. Haben Sie als Eltern das gemeinsame Sorgerecht, können sie den Kirchenaustritt des Kindes nur gemeinsam erklären. Hat das Kind das zwölfte Lebensjahr vollendet, bedarf die Austrittserklärung der ausdrücklichen Zustimmung des Kindes. Steht das Sorgerecht für das Kind einem Vormund oder Pfleger allein zu, kann er den Austritt für das Kind nicht erklären (§ 3 Absatz 2 Satz 6 KErzG).

Eine schriftliche Erklärung über Ihren Kirchenaustritt ist nur wirksam, wenn Ihre Unterschrift von einem Notar öffentlich beglaubigt oder die Erklärung selbst notariell beurkundet wurde. Zuständig für die Entgegennahme Ihrer Austrittserklärung ist generell das Standesamt Ihres Wohnsitzes. Haben Sie mehrere Wohnsitze, können Sie wählen, bei welchem Standesamt Sie den Austritt erklären möchten.

Die Erhebung von den Gebühren richtet sich nach§§ 2 und 11 des Kommunalabgabengesetzes und werden auf der Grundlage der Verwaltungsgebührensatzung der Großen Kreisstadt Öhringen erhoben.

Infos zum Download: Informationen zum Kirchenaustritt.pdf