0.4 Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachungen
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg vom 25. Juli 1955 (Ges.Bl.S.129) in Verbindung mit § 1 der Ersten Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung der Gemeindeordnung in der Fassung vom 25. August 1969 (Ges.Bl.S.208) hat der Gemeinderat am 8. Februar 1972 folgende Satzung beschlossen:
§ 1Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Öhringen werden durch Einrücken in die "Hohenloher Zeitung" durchgeführt. Sie gelten mit Ablauf des Erscheinungstages als vollzogen.
§ 2Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Zum gleichen Zeitpunkt treten die in der Stadt Öhringen und in den früheren Gemeinden Schwöllbronn und Verrenberg geltenden Satzungen über die Form der öffentlichen Bekanntmachungen außer Kraft.