Bodenrichtwerte
Aktuelle Bodenrichtwerte per Stichtag 01.01.2022
Bodenrichtwerte Stichtag 01.01.2022 – Hauptfeststellungszeitpunkt für Grundsteuer ab 01.01.2025:
Bodenrichtwerte tragen zur Transparenz auf dem Immobilienmarkt bei und dienen in besonderem Maße der Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Situation am Immobilienmarkt sowie der Ermittlung des Bodenwertes. Nach §196 BauGB ist der Bodenrichtwert der durchschnittliche Lagewert für den Boden für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebietes (Richtwertzone), die nach Art und Maß der Nutzbarkeit weitestgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstückes mit den dargestellten Grundstücksmerkmalen.
Bei bebauten Grundstücken ist der Wert zu ermitteln, der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre. Zustand und Struktur der das Gebiet prägenden Bebauung als Lagemerkmal können den Bodenwert beeinflussen. Bei der Ermittlung der Bodenrichtwerte bleiben individuelle privatrechtliche Vereinbarungen und Belastungen, individuelle öffentlich-rechtliche Merkmale sowie individuelle tatsächliche Belastungen unberücksichtigt.
Die Ermittlung der Bodenrichtwerte ist gem. §196 BauGB, Abs. 1 mindestens zum 31. Dezember eines jeden zweiten Kalenderjahres durchzuführen oder auf Anforderung der Finanzverwaltung für die steuerliche Bewertung der Grundstücke. In diesem Fall für die Neuberechnung der Grundsteuer nach dem Landesgrundsteuergesetz Baden-Württemberg ab 2025. Der gesetzlich vorgeschriebene Stichtag ist hierfür der 01.01.2022.
Öffentliche Bekanntmachung des Gemeinsamen Gutachterausschusses für Öhringen, Neuenstein, Zweiflingen, Pfedelbach und Bretzfeld vom 27.06.2022
Bodenrichtwerte und Bodenrichtwertkarten per Stichtag 01.01.2022
Unter www.gutachterausschuesse-bw.de können Sie ab 01.07.2022 die Bodenrichtwerte bequem und direkt für Ihre Straße in einer Suchmaske abrufen.
Wichtiger Hinweis zur Datenabfrage in BORIS-BW Grundsteuer B
Auf Grund technischer Probleme wird in einigen landwirtschaftlichen Richtwertzonen ein falscher Bodenrichtwert angezeigt. Bitte wenden Sie sich für Auskünfte zu Bodenrichtwerten landwirtschaftlicher Grundstücke direkt an den Gutachterausschuss. Die Bereinigung wird bis spätestens 12. Juli 2022 abgeschlossen sein. Das Verfahren zum Abruf der Bodenrichtwerte für jedes Flurstück wurde im Rahmen der Grundsteuerreform eingeführt. Hierzu musste eine große Anzahl verschiedener Datenbestände zusammengeführt werden, was leider nicht in jedem Fall problemlos von statten ging. Wir bitten an dieser Stelle um Ihr Verständnis und stehen Ihnen für Fragen zu den Bodenrichtwerten zur Verfügung.
Gemeinsamer Gutachterausschuss Öhringen, Neuenstein, Zweiflingen, Pfedelbach und Bretzfeld
Öhringen und Teilorte
Neuenstein und Teilorte
Zweiflingen und Teilorte
Pfedelbach und Teilorte
Bretzfeld und Teilorte