Bodenrichtwerte
Aktuelle Bodenrichtwerte per Stichtag 01.01.2025
Städtebauliche Bodenrichtwerte Stichtag 01.01.2025
Bodenrichtwerte tragen zur Transparenz auf dem Immobilienmarkt bei und dienen in besonderem Maße der Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Situation am Immobilienmarkt sowie der Ermittlung des Bodenwertes. Nach §196 BauGB ist der Bodenrichtwert der durchschnittliche Lagewert für den Boden für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebietes (Richtwertzone), die nach Art und Maß der Nutzbarkeit weitestgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstückes mit den dargestellten Grundstücksmerkmalen.
Bei bebauten Grundstücken ist der Wert zu ermitteln, der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre. Zustand und Struktur der das Gebiet prägenden Bebauung als Lagemerkmal können den Bodenwert beeinflussen. Bei der Ermittlung der Bodenrichtwerte bleiben individuelle privatrechtliche Vereinbarungen und Belastungen, individuelle öffentlich-rechtliche Merkmale sowie individuelle tatsächliche Belastungen unberücksichtigt.
Die Ermittlung der Bodenrichtwerte ist gem. §196 BauGB, Abs. 1 mindestens zum 01. Januar eines jeden zweiten Kalenderjahres durchzuführen oder auf Anforderung der Finanzverwaltung für die steuerliche Bewertung der Grundstücke.
Unter www.gutachterausschuesse-bw.de können Sie die Bodenrichtwerte in einer Suchmaske abrufen. Wichtig ist nur, dass das Produkt „BORIS-BW“ aktiv ist. Auf dem Bildschirm rechts oben wird Ihnen der Stichtag bzw. das Jahr der Bodenrichtwerte angezeigt. Durch Aktivierung des Buttons „historische Werte“ können auch die Stichtage ab 2021 angezeigt werden. Weiter zurückliegende Stichtage sind nicht dargestellt, Informationen hierzu erhalten Sie bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses.
Eine Zusammenfassung der Bodenrichtwerte nach den jeweiligen Kommunen in tabellarischer Aufstellung finden Sie hier:
Öhringen und Teilorte
Neuenstein und Teilorte
Zweiflingen und Teilorte
Pfedelbach und Teilorte
Bretzfeld und Teilorte
Landwirtschaftliche Bodenrichtwerte alle Gemeinden
Bodenrichtwerte für die Neuberechnung der Grundsteuer auf den Hauptfeststellungszeitpunkt 01.01.2022
Die Bodenrichtwerte Stichtag 01.01.2022 für die Festsetzung der Grundsteuer ab 2025 nach Landesgrundsteuergesetz sind weiterhin gültig und können unter www.gutachterausschuesse-bw.de abgerufen werden.
Hinweis:
Die Startseite leitet Sie automatisch auf die aktuellen städtebauliche Bodenrichtwerte weiter, wenn Sie keine Auswahl treffen. Möchten Sie also die Bodenrichtwerte „Grundsteuer B“ einsehen, müssen Sie auf der Startseite von „BORIS-BW“ zu „Bodenrichtwerte Grundsteuer B“ manuell wechseln. Anschließend können Sie mit der Anschrift Ihres Grundstückes oder der Flurstücknummer wie bisher fortfahren.
Ansprechpartner | ||
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Yvonne Stäwen Tel. 07941 68-194 | Heike Roll Tel. 07941 68-236 | Tanja Ungerer Tel. 07941 68-262 |