Bodenrichtwerte

Aktuelle Bodenrichtwerte per Stichtag 01.01.2023

Städtebauliche Bodenrichtwerte Stichtag 01.01.2023

Bodenrichtwerte tragen zur Transparenz auf dem Immobilienmarkt bei und dienen in besonderem Maße der Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Situation am Immobilienmarkt sowie der Ermittlung des Bodenwertes. Nach §196 BauGB ist der Bodenrichtwert der durchschnittliche Lagewert für den Boden für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebietes (Richtwertzone), die nach Art und Maß der Nutzbarkeit weitestgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstückes mit den dargestellten Grundstücksmerkmalen.
Bei bebauten Grundstücken ist der Wert zu ermitteln, der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre. Zustand und Struktur der das Gebiet prägenden Bebauung als Lagemerkmal können den Bodenwert beeinflussen. Bei der Ermittlung der Bodenrichtwerte bleiben individuelle privatrechtliche Vereinbarungen und Belastungen, individuelle öffentlich-rechtliche Merkmale sowie individuelle tatsächliche Belastungen unberücksichtigt.
Die Ermittlung der Bodenrichtwerte ist gem. §196 BauGB, Abs. 1 mindestens zum 01. Januar eines jeden zweiten Kalenderjahres durchzuführen oder auf Anforderung der Finanzverwaltung für die steuerliche Bewertung der Grundstücke.

Bodenrichtwerte für die Neuberechnung der Grundsteuer auf den Hauptfeststellungszeitpunkt 01.01.2022

Die Bodenrichtwerte Stichtag 01.01.2022 für die Festsetzung der Grundsteuer ab 2025 nach Landesgrundsteuergesetz sind weiterhin gültig und können unter

www.gutachterausschuesse-bw.de

abgerufen werden.

Hinweis: Die Startseite leitet Sie automatisch auf die aktuellen städtebauliche Bodenrichtwerte weiter, wenn Sie keine Auswahl treffen. Möchten Sie also die Bodenrichtwerte „Grundsteuer B“ einsehen, müssen Sie auf der Startseite von „BORIS-BW“ zu „Bodenrichtwerte Grundsteuer B“ manuell wechseln. Anschließend können Sie mit der Anschrift Ihres Grundstückes oder der Flurstücknummer wie bisher fortfahren.

Bodenrichtwerte per Stichtag 01.01.2023

Unter www.gutachterausschuesse-bw.de können Sie ab 03.07.2023 die Bodenrichtwerte in einer Suchmaske abrufen. Wichtig ist nur, dass das Produkt „BORIS-BW“ aktiv ist. Auf dem Bildschirm rechts oben wird Ihnen der Stichtag bzw. das Jahr der Bodenrichtwerte angezeigt. Durch Aktivierung des Buttons „historische Werte“ können auch die Stichtage 2021 und 2022 angezeigt werden. Weiter zurückliegende Stichtage sind nicht dargestellt, Informationen hierzu erhalten Sie bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses.

Gemeinsamer Gutachterausschuss Öhringen, Neuenstein, Zweiflingen, Pfedelbach und Bretzfeld

Geschäftsadresse

Stadt Öhringen
Gemeinsamer Gutachterausschuss
Marktplatz 15
74613 Öhringen
E-Mail: Gutachterausschuss(@)oehringen.de

Eine Zusammenfassung der Bodenrichtwerte nach den jeweiligen Kommunen in tabellarischer Aufstellung finden Sie hier:

Öhringen und Teilorte

Neuenstein und Teilorte

Zweiflingen und Teilorte

Pfedelbach und Teilorte

Bretzfeld