Wohngeld beantragen
Die Wohngeldbehörde ist im Rathaus Öhringen für Wohngeld zuständig. Falls Sie Ihren Antrag persönlich abgeben möchten, vereinbaren Sie bitte einen Termin. Die Bearbeitung von Anträgen nimmt aufgrund der Vielzahl der Fälle in der Regel längere Zeit in Anspruch. Der Antrag kann auch persönlich (nach Terminvereinbarung) abgegeben werden.
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hat einen offiziellen Wohngeldrechner veröffentlicht, an dem Interessierte schon vor dem Kontakt mit der Behörde einen Eindruck gewinnen können, ob sie ggf. wohngeldberechtigt sind. Den Rechner finden Sie unter diesem Link.
Die bundeseinheitlichen Anträge sind hier auf der städtischen Website zum Download bereitgestellt oder direkt im Rathaus erhältlich. Zudem ist es möglich, den Antrag auch online über das Serviceportal service-bw.dezu stellen.
Per E-Mail ist die Wohngeldstelle unter der Adresse wohngeld(@)oehringen.de erreichbar.
Die Fälle werden nach Anfangsbuchstaben des Nachnamens der Antragstellenden aufgeteilt:
A - J und S - Z: Frau Lang (Tel.: 07941/68-181), Frau Vosseler (Tel.: 07941/68-212).
K - R und Sch: Frau Vetter (Tel.: 07941/68-149), Frau Mehrer (Tel.: 07941/68-150).