Bürgerinformation

Am 29. Januar 2026 fand im Ratssaal des Alten Rathauses eine Bürgerbeteiligung statt: Oberbürgermeister Patrick Wegener lud Anliegerinnen und Anlieger der künftigen Fußgängerzone/Rathausstraße zu einem konstruktiven Dialog ein. Fast 50 Teilnehmende nahmen daran teil.

Hintergrund des Projekts

FAQ

Welcher Verkehr wird zugelassen und welcher nicht?

Im Bereich der Teileinziehung wird zukünftig Anliegerverkehr und Lieferverkehr zulässig sein. Die privaten Parkplätze und Zufahrten bleiben uneingeschränkt erreichbar.

Wird auch Linien- / Busverkehr zugelassen?

Die Straßenverkehrsbehörde ist für dauerhafte Verlegungen von Bushaltestellen zuständig. Diese wird in Abstimmung mit dem Nahverkehr Hohenlohekreis prüfen, ob eine dauerhafte Verlegung der Bushaltestelle möglich ist und wenn ja, welche Konsequenzen daraus entstehen. Bestandteil der Prüfung wird auch die Beibehaltung der derzeitigen Baustellen bedingten Linienführung sein. Die Straßenverkehrsbehörde hat bei der planerischen Entscheidung über den Standort einer Linienbushaltestelle neben den Belangen des öffentlichen Personennahverkehrs und den Erfordernissen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs unter anderem auch die Interessen der Anlieger in ihre Erwägungen einzustellen. Hier sei angemerkt, dass es seitens der Anlieger sowohl Befürworter für den Linienverkehr in der Rathausstraße gibt, als auch gegenteilige Meinungen.

Wann wird welcher Verkehr zugelassen? Gibt es eine zeitliche Beschränkung für einzelne Verkehre?

Derzeit ist nicht vorgesehen, die zulässigen Verkehre zeitlich zu beschränken. Tagsüber und nachts ist somit die Verkehrssituation einheitlich, wie auch wochentags und am Wochenende. Diese einheitliche Regelung dient der Kontrollierbarkeit der Maßnahme und reduziert unübersichtliche Beschilderungen.

Welche Durchfahrtsgeschwindigkeit wird zugelassen?

Im Rahmen der Teileinziehung wird die Geschwindigkeit in der Rathausstraße auf Schrittgeschwindigkeit begrenzt.

Wird es eine Einbahnstraßenregelung geben?

Ja, die Rathausstraße wird eine Einbahnstraße bleiben, man kann diese wie bisher nur von Nord nach Süd (von der Kernstadt Richtung Altstadt) befahren.

Wird die Durchfahrt mit Hindernissen (bspw. Poller) für nicht zulässige Verkehre gesperrt?

Nein, die neue Verkehrsregelung wird nur über Beschilderungen durchgesetzt. Über weitere Maßnahmen wird in Abhängigkeit der Wirksamkeit der Beschilderung zu einem späteren Zeitpunkt beraten.

Werden Bodenschwellen zur Verkehrsberuhigung eingebaut?

Über Maßnahmen wird in Abhängigkeit der Wirksamkeit der Beschilderung zur zulässigen Geschwindigkeit zu einem späteren Zeitpunkt beraten. Der Einbau von Bodenschwellen ist dabei denkbar.

Haben Patienten mit Gehbehinderung die Möglichkeit vor der Praxis auszusteigen?

Ja, ein Arztbesuch ist ein ausreichender Grund, um in die Straße einzufahren. Dies gilt nur, wenn sich die Arztpraxis in der Straße befindet.

Wird auf Barrierefreiheit geachtet?

Ja, bereits bei der Sanierung der Rathausstraße wurde die Barrierefreiheit berücksichtigt. Im Rahmen der Teileinziehung werden die Poller entlang der Rathausstraße entfernt, so dass sich Fußgänger frei auf der Rathausstraße bewegen können.

Wie wird die neue Verkehrsregelung kontrolliert? Wie werden (Dauer-)Parkende kontrolliert?

Die Kontrolle wird wie bisher durch das Ordnungsamt stattfinden. Die Geschwindigkeitskontrolle könnte auch mittels Anzeigetafeln (bspw. mit einem Smiley) erfolgen, die zur Einhaltung motivieren.

Wo laufen die Kunden, wenn sie vom Kultura-Parkplatz kommen?

Die Teileinziehung ändert nichts an den Fußwegverbindungen. Die Kunden können von den Parkplätzen P3 und P4 (siehe auch https://www.oehringen.de/freizeit-tourismus/anfahrt-und-verkehr/parken-in-ohringen) über einer der beiden Fußgängerbrücken die Ohrn überqueren und über die Ledergasse in die Rathausstraße einbiegen oder der Stadtmauer folgen bis zur Rathausstraße.

Findet nach der Teileinziehung eine Belebung statt?

Die Fußgängerzone soll hinsichtlich des Pkw-Verkehrs zugunsten des Fußgängerverkehrs beruhigt werden. Um die Fußgängerfrequenz in der Rathausstraße zu steigern, werden zukünftig Aufenthaltsbereiche geschaffen und die Straße mit verschiedenen Maßnahmen wie Begrünungen attraktiv gestaltet. Hier werden die Anregungen der Anlieger, die im Rahmen des Termins am 29.01.26 geäußert wurden, berücksichtigt. Auch kann die Rathausstraße auf Anregung der Anlieger verstärkt in Veranstaltungen (wie bspw. Martini-Markt) und Attraktionen eingebunden werden. Zudem wird der neue „Innenstadtring für Fußgänger“ beworben (bspw. mit Flyer) und mit Bodenleitsystem und interaktiven Elementen im auffallenden roten „Öhringen-Style“ und / oder einem Motto ausgestattet. Dieser Innenstadtring ist momentan als Projekt für 2027 vorgesehen.

Die Stadtverwaltung wird einen Lageplan erstellen und Vorschläge zur Umsetzung der Anregungen der Anlieger unterbreiten unter Berücksichtigung frei zu haltender Flächen wie bspw. Feuerwehraufstellflächen und Rettungswege. Die Anregungen der Anlieger beinhalten die folgenden Vorschläge:

- Öffentliche Aufenthaltsflächen mit Sitzmöglichkeiten,

- Lademöglichkeit und Abstellmöglichkeit für Fahrräder,

- Spielplatz / Spielgeräte,

- Grüninseln, Pflanzkübel, Blumenschmuck (insbesondere am Brunnen),

- Flächen für Gastronomie und Einzelhandel,

- Parkstreifen für Gäste

Kann man die Straße vor seinem Laden (Außengastronomie / Stand) benutzen?

Ja, die öffentlichen Flächen, die nicht als Fahrbahn oder für sonstige Zwecke (wie bspw. Feuerwehr) freigehalten werden müssen, werden auf Anfrage zur Sondernutzung freigegeben.

Die Stadtverwaltung wird einen Lageplan erstellen, welche Flächen zur Sondernutzung zur Verfügung stehen, unter Berücksichtigung frei zu haltender Flächen.

Behält die Stadtbücherei den Parkplatz am Haus für Künstler / Autoren / Handwerker?

Die Stadtverwaltung wird einen Lageplan erstellen. Hierbei wird die Forderung nach einem solchen Parkplatz beachtet unter Berücksichtigung frei zu haltender Flächen wie bspw. Feuerwehraufstellflächen.

Wie wird bei vermehrtem Aufenthalt von Personen in der Rathausstraße die Sauberkeit gewährleistet?

Die Straßenreinigung wird wie bisher erfolgen. Sollten sich aus der höheren Fußgängerfrequenz und einem vermehrten Aufenthalt am Brunnen weitreichendere Verschmutzungen ergeben, wird die Stadtverwaltung gezielte Maßnahmen ausarbeiten. Hierzu wurde seitens der Anlieger eine Kamerakontrolle von 0:00 Uhr bis 6:00 Uhr angeregt, die bspw. erfolgen könnte.

Von den Anliegern wurde auch die Problematik mit den Gelben Säcken zur Abholzeit angesprochen. Hier wird die Stadtverwaltung prüfen, ob geeignete Müllaufstellflächen ausgewiesen werden können. Ein Abfall-Untergrund-System für Mülltonnen kann jedoch nicht umgesetzt werde aufgrund der Bestandssituation mit den vorhandenen Nutzungen im Untergrund (wie bspw. Leitungen).

Auf Anregung der Anlieger wird bei der weiteren Planung und Umsetzung der neuen Verkehrsregelung in der Rathausstraße hinsichtlich der Kommunikation folgendes berücksichtigt, damit die Maßnahme für alle transparent ist und bleibt:

- Extra-Infoblatt an alle Haushalte der Innenstadt,

- Öffentlichkeitsarbeit (in Form von aktuellen Informationen auf der Internetseite der Stadt, auf dem Instagram-Account und der Facebook-Seite der Stadt sowie in den Öhringer Nachrichten),

- Hinweise auf die einzuhaltenden Vorschriften, die trotz erhöhter Kunden- / Fußgängerfrequenz einzuhalten sind (z.B. Lärmimmissionen zur Nachtruhe).

Ist langfristig die Sperrung Poststraße – Untere Torstraße mit Ausfahrt über die Bahnhofstraße möglich ohne das Hafenmarkt-Parkplätze entfallen müssen?

Eine Sperrung der Poststraße – Untere Torstraße ist nicht geplant. Somit kann derzeit auch noch keine Auskunft über eine potenzielle Umsetzung erfolgen.

Der Parkplatzsituation (Herrenwiese) ist angespannt. Können weitere Parkmöglichkeiten geschaffen werden?

In Öhringen gibt es eine Vielzahl an öffentlichen Parkplätzen (siehe auch https://www.oehringen.de/freizeit-tourismus/anfahrt-und-verkehr). Da die Herrenwiese eines der gebührenfreien Parkplätze darstellt, wird diese vermehrt genutzt bzw. zuerst angefahren.