Lärmaktionsplan der Stadt Öhringen
Tempo-30-Zonen: 3. Stufe der Lärmaktionsplanung für Öhringen
Download Lärmaktionsplan Endfassung (09.04.2026)
In der Gemeinderatssitzung am 28. Januar 2025 wurde vom Büro BS Ingenieure der Entwurf der 3. Stufe der Lärmaktionsplanung für Öhringen dem Gemeinderat zur Kenntnisnahme vorgelegt. Seit dem 3. März 2025 wurde für drei Monate (bis 6. Juni 2025) die öffentliche Auslegung und Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Das Verfahren ist nun beendet und der Lärmaktionsplan wurde am 24. März 2026 vom Gemeinderat beschlossen.
Der Lärmaktionsplan wurde erstmals im Jahre 2008 beschlossen und wird seitdem fortgesetzt. Ziel der Lärmaktionsplanung ist es, durch sukzessive Umsetzung einzelner Maßnahmen die Lärmimmissionen nachhaltig deutlich zu reduzieren und damit die Lebensqualität in den besonders betroffenen Bereichen zu verbessern.
1. Stufe im Jahr 2008
Auf Grundlage der europäischen Umgebungslärmrichtlinie hat die Stadt Öhringen im Jahr 2008 die 1. Stufe der Lärmaktionsplanung aufgestellt. Dabei wurden die Gebiete entlang der A6 sowie Bereiche der Kernstadt beidseits der L 1036 untersucht, da der Fokus lediglich auf Straßen mit über 16.400 Kfz je 24 Stunden lag. Als Ergebnis wurden folgende Lärmschutzmaßnahmen erfolgreich umgesetzt:
• Verwendung lärmarmer Fahrbahnbeläge beim Umbau des Innenstadtringes und der Haller Straße.
• Durchführung eines Förderprogramms des Landes für passive Lärmschutzmaßnahmen an Gebäuden mit einem Fördervolumen von rund 250.000 Euro (Einbau von Lärmschutzfenstern im Öhringer Norden).
• Sanierung der Fahrbahnübergänge an Autobahnbrücken.
2. Stufe im Jahr 2017
Im Jahr 2017 wurde die 2. Stufe der Lärmaktionsplanung erarbeitet, die im Jahr 2020 überprüft wurde. Inhalte der 2. Stufe der Lärmaktionsplanung waren zusätzlich zur A6 und L1036 die L1050 und die L1088, da die Betrachtung auf Straßen mit einer Verkehrsbelastung über 8.200 Kfz je 24 Stunden erweitert wurde. Konkret sind dies in Öhringen die Friedrichsruher Straße, die Hunnenstraße, die Uhlandstraße, die Pfedelbacher Straße, die Hindenburgstraße und die Landesstraßen nach Bitzfeld, Unterohrn und Cappel. Als Ergebnis aus der 2. Stufe der Lärmaktionsplanung konnten einige der darin aufgeführten Lärmschutzmaßnahmen erfolgreich umgesetzt werden:
• Tempolimit von 30 km/h für die gesamte Ortsdurchfahrt Unterohrn.
• Tempolimit von 30 km/h für den Nussbaumweg (Tempo-30-Zone als zusätzliche Maßnahme).
• Tempolimit von 30 km/h für die Hindenburgstraße ab der Abzweigung Meisterhausstraße bis zum Beginn der Tempo-30-Zone Wollreffenweg.
• Anschaffung stationärer Messanlagen
3. Stufe im Jahr 2023
Im Jahr 2023 wurde das Büro BS Ingenieure mit der Erstellung der 3. Stufe der Lärmaktionsplanung beauftragt, da bestehende Lärmaktionspläne gemäß Kooperationserlass des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg alle fünf Jahre nach dem Zeitpunkt ihrer Aufstellung zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten sind. Wie in der 2. Stufe wurden Straßen mit einer Verkehrsbelastung über 8.200 Kfz je 24 Stunden betrachtet sowie Gebiete, in denen Lärmbelastungen über 55 dB(A) tags und 50 dB(A) nachts ermittelt wurden. Gemessene Werte ab 65 dB(A) tags und 55 dB(A) nachts liegen dabei im gesundheitskritischen Bereich. Bei Lärmpegeln ab 70 dB(A) tags und 60 dB(A) nachts überschreitet die Lärmbelastung die grundrechtliche Schwelle zur Gesundheitsgefährdung. Autobahnlärm und Schienenverkehrslärm fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich der Kommunen. Zudem sind ausschließlich Wohngebäude schutzbedürftig, da hier dem Lärm nicht ausgewichen werden kann. Folgende Verkehrsverbindungen wurden untersucht: Brechdarrweg, Eckartsweiler Straße (Cappel), Hauptstraße (Ortsdurchfahrt (OD) Weinsbach), Weinsbacher Straße / K2353 (OD Eckartsweiler), Hermann-Kollmar-Straße (OD Unterohrn), K 2333 (Gartenbühlstraße, Baumerlenbach), L 1036 (Bitzfeld – Cappel), L 1050 (Friedrichsruhe – Pfedelbach), L 1088 (Unterohrn – Öhringen), Lindenallee (Möhrig), Meisterhausstraße, Möhriger Straße, Nussbaumweg, Otto-Röhm-Straße, Pfaffenmühlweg, Platanenallee, Westallee, Westernbacher Straße (OD Büttelbronn), Wollreffenweg.
Maßnahmen für Öhringen und die Stadtteile
In der Stadt Öhringen werden insbesondere entlang der innerörtlichen Hauptverkehrsstraßen der Kernstadt und der Stadtteile sowie im Einflussgebiet der Bundesautobahn A6 streckenabschnittsbezogen die Pegelwerte zum Teil deutlich überschritten. Gründe sind eine hohe Verkehrsbelastung sowie eine dichte, Schallreflexionen begünstigende Bebauungssituation und Steigungen. Im Zuge des 6-streifigen Ausbaus der Bundesautobahn A6 auf Öhringer Gemarkung werden im zugehörigen Planfeststellungsverfahren bereits umfangreiche Schallschutzmaßnahmen in Form von Schallschutzwänden und -wällen vorgesehen, die die anliegenden Öhringer Stadtteile wie Weinsbach, Untermaßholderbach und Möhrig sowie nördliche Bereiche der Kernstadt schützen sollen.
Ergebnisse
In der Sitzung am 24. März hatte der Öhringer Gemeinderat im Zuge der 3. Stufe der Lärmaktionsplanung für Öhringen bereits Beschlüsse gefasst, die ab dem Zeitpunkt der Beschilderung zu neuen Tempo-30-Strecken in der Großen Kreisstadt führen. Tempo-30 gilt dann tags und nachts in der Ortsdurchfahrt Cappel und in der Platanenallee (Wohngebiet Süd wird Tempo-30-Zone); Von 22 Uhr bis 6 Uhr in der Ortsdurchfahrt Büttelbronn, der Ortsdurchfahrt Eckartsweiler und der Ortsdurchfahrt Möglingen.
In derselben Sitzung wurde mit knapper Mehrheit Tempo 30 in der Friedrichsruher Straße, Heilbronner Straße, Schillerstraße, Karlsvorstadt, Haller Straße, Hunnenstraße, Uhlandstraße, Herrenwiesenstraße, Pfaffenmühlweg sowie in der Pfedelbacher Straße abgelehnt. Bei diesen Beschlüssen hat die Verwaltung darauf hingewiesen, dass die Stadtverwaltung als Straßenverkehrsbehörde im Rahmen der Lärmaktionsplanung auch dann handeln kann, wenn der Gemeinderat dagegen gestimmt hat, sofern gesundheitsgefährdende Lärmwerte vorliegen. Hier besteht für die Verwaltung die Verpflichtung, geeignete und verhältnismäßige Maßnahmen zum Schutz der betroffenen Bevölkerung zu prüfen und umzusetzen. Deshalb wurden die ablehnenden Beschlüsse noch einmal intern genauer unter die Lupe genommen.
Die finale Entscheidung der Verwaltung zum Thema Tempo 30 wurde dem Gemeinderat in der Sitzung am 28. April mitgeteilt: Demnach wird das Öhringer Ordnungsamt in den betroffenen Bereichen der Kernstadt: Friedrichsruher Straße, Heilbronner Straße, Schillerstraße, Karlsvorstadt, Haller Straße, Hunnenstraße, Uhlandstraße, Herrenwiesenstraße, Pfaffenmühlweg und Pfedelbacher Straße für den Zeitraum von 22 Uhr bis 6 Uhr eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 anordnen.
Oberbürgermeister Patrick Wegener erklärt dazu:
„Für den Tageszeitraum bleibt in der Kernstadt Tempo 50. Hier wurde im Rahmen der erneuten Prüfung eine umfassende Abwägung vorgenommen. Dabei wurden insbesondere die Belange der Verkehrssicherheit sowie die Aufrechterhaltung eines leistungsfähigen Verkehrsflusses berücksichtigt. In die Bewertung floss unter anderem auch die Stellungnahme der Feuerwehr ein, die bei Tempo 30 tagsüber beim Ausrücken eingeschränkt wäre. Im Ergebnis überwiegen nach Auffassung der Verwaltung derzeit diese Aspekte, sodass tagsüber keine weitergehenden Geschwindigkeitsbeschränkungen vorgesehen sind. Nachts verhält es sich anders: Hier haben wir den Gesundheitsschutz und die nächtliche Lärmbelästigung abgewogen und uns für Tempo 30 entschieden. Die Stadtverwaltung wird die Auswirkungen der Maßnahmen weiterhin beobachten und bei Bedarf erneut bewerten.“
Der Gemeinderat hatte am 21.11.2017 beschlossen, an insgesamt 90 Tagen Geschwindigkeitsmessungen durchzuführen.
Hinweis
Senkt man das Tempo von 50 km/h auf 30 km/h, resultiert eine rechnerische Pegelminderung zwischen 2 und 3 dB(A). Auf Außerortsstrecken ohne zusätzlich angeordnete Geschwindigkeitsregelung können im Bereich der Ortsausfahrten nach bzw. bis zur Ortstafel unter anderem Tempo 70-Regelungen in Betracht kommen. Das Lärmminderungspotenzial liegt hierbei bei etwa 4 bis 3,5 dB. Zur Veranschaulichung der Größenordnung dieses Effekts kann die Tatsache herangezogen werden, dass eine Verringerung um 3 dB(A) in der Wahrnehmung des menschlichen Ohres einer Halbierung der lärmverursachenden Verkehrsmenge entspricht.