Lärmaktionsplan der Stadt Öhringen

Der Gemeinderat der Großen Kreisstadt Öhringen hat in seiner Sitzung am 21.11.2017 den Lärmaktionsplan Öhringen beschlossen.

Der Geltungsbereich des Lärmaktionsplans umfasst die bebauten Bereiche entlang

  • der Bundesautobahn A6 (auf gesamter Öhringer Gemarkung)
  • der Landesstraße L1036 (Öhringen und Cappel)
  • der Landesstraße L1050 (Öhringen)
  • der Landesstraße L1088 (Öhringen und Unterohrn)
  • und der Kreisstraße K2332 (Öhringen, Hindenburgstraße)

Nach § 47d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes ist alle fünf Jahre, spätestens jedoch im Jahr 2019 turnusmäßig eine Überprüfung des Lärmaktionsplans durchzuführen. Diese Überprüfung basiert auf der aktuellen Lärmkartierung des Landes Baden-Württemberg für die Hauptverkehrsstraßen der Stufe 2 (Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen mit mehr als 3 Mio. Kraftfahrzeugen pro Jahr) vom Dezember 2018.

Aus diesem Grund hat die Stadt Öhringen eine Überprüfung des Lärmaktionsplans vorgenommen. In der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats am 29. September 2020 wurde die Überprüfung des Lärmaktionsplans unter Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen abgeschlossen.

Der Abschlussbericht mit Abbildungen und Anlagen steht hier zum Download bereit.