
Was ist die gesplittete Abwassergebühr?
Bisher werden die Abwassergebühren der Stadt Öhringen nach dem Frischwassermaßstab erhoben. Durch ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg vom 11.03.2010 wurde dies für unzulässig erklärt. Zukünftig müssen alle Städte und Gemeinden die Schmutz- und Niederschlagswassergebühr mit unterschiedlichen Gebührenmaßstäben erheben.
Bei der bisherigen Berechnung nach der Menge des Frischwasserverbrauchs wird unterstellt, dass die Menge des Abwassers der Menge entspricht, die als Frischwasser bezogen wird. In die Abwasserkanäle fließt jedoch nicht nur Wasser, das als Frischwasser bezogen wurde, sondern auch Niederschlagswasser, das von Dächern und befestigten Flächen ins Kanalnetz gelangt. Die Kosten der Beseitigung dieses Wassers werden bisher entsprechend der bezogenen Frischwassermenge auf die Gebührenschuldner verteilt. Wie viel Niederschlagswasser tatsächlich vom einzelnen Grundstück in den Kanal eingeleitet wird, bleibt dabei außer Betracht.
Was sind die Folgen der Einführung?
Durch die gesplittete Abwassergebühr werden die Kosten verursachergerecht zugeordnet. Vereinfacht dargestellt wird die Folge sein, dass diejenigen, die einen hohen Wasserverbrauch und gleichzeitig wenig versiegelte Fläche haben, in Zukunft weniger bezahlen werden. Diejenigen, die wenig Wasser verbrauchen aber viel versiegelte Fläche besitzen müssen eher mehr bezahlen. Für die überwiegende Zahl der Gebührenschuldner wird sich dadurch die Gesamtbelastung nicht wesentlich verändern.
Außer den Einführungskosten entstehen keine zusätzlichen Kosten. Die Schmutzwassergebühr wird - wie bisher - nach der Höhe des Frischwasserbezugs ermittelt, allerdings verringert um die Kostenanteile für die Niederschlagswasserbeseitigung, da diese bisher in die Gebührensätze mit eingerechnet waren. Die Niederschlagswassergebühr bemisst sich künftig nach der Größe der auf dem Grundstück vorhandenen versiegelten Flächen, von denen Regenwasser in die Kanalisation gelangt. Hierdurch wird die Kostenverteilung gerechter.
Wie wird die Niederschlagswassergebühr berechnet?
Grundlage für die Niederschlagswassergebühr sind die befestigten und versiegelten Flächen auf den einzelnen Grundstücken. Versiegelte Flächen, auf denen das Regenwasser nicht versickern kann und direkt oder indirekt in die Kanalisation fließt, wie z. B. Dachflächen, Terrassen und Hofeinfahrten, werden höher veranschlagt als teilweise versiegelte Flächen, wie Flächen mit Rasengittersteine, bei denen nur ein Teil in die Kanalisation gelangt.
Die Ermittlungen der versiegelten Fläche erfolgt über die Auswertung von Luftbildern. Sobald diese aufbereitet vorliegen, erhalten alle Grundstückseigentümer einen Selbstauskunftsbogen, in dem nähere Angaben, wie z. B. zum Grad der Versiegelung, zu Kanalanschlüssen und Zisternen, gemacht und ggf. auch Korrekturen eingetragen werden können.